Die Bundesregierung will das Statusfeststellungsverfahren reformieren und damit mehr Rechtssicherheit für Selbstständige und Auftraggeber schaffen. Ein neuer Kriterienkatalog soll die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung erleichtern. Im Interview mit mothergrid erklärt der Isdv-Vorsitzende Marcus Pohl, welche Verbesserungen er erwartet und welche Fragen noch offen sind.
Statusfeststellungsverfahren: Fünf Kriterien sollen Klarheit schaffen
Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung sorgt in der Veranstaltungswirtschaft seit Jahren für Unsicherheit. Werden freie Fachkräfte nachträglich als abhängig Beschäftigte eingestuft, drohen Auftraggebern erhebliche Nachforderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
Ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums sieht nun fünf Kriterien zur Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit vor. Sind drei davon erfüllt, soll dies künftig eine rechtssichere Einordnung ermöglichen.
Marcus Pohl bewertet den Vorstoß als wichtigen Fortschritt. Bisher spielen insbesondere Weisungsgebundenheit und Eingliederung in betriebliche Abläufe eine entscheidende Rolle. Diese Kriterien seien für die projektorientierte Veranstaltungswirtschaft häufig schwer anzuwenden.
Was ändert sich für selbstständige Veranstaltungstechniker?
Längere Aufträge sollen künftig nicht automatisch zum Problem werden. Ein freier Tontechniker, der mehrere Monate für eine Produktionsfirma arbeitet oder eine zweijährige Tournee begleitet, muss deshalb nach Pohls Einschätzung nicht zwangsläufig eine abhängige Beschäftigung riskieren.
Allerdings bleiben Fragen offen. So ist noch nicht abschließend geklärt, wie einzelne Kriterien wie Gewinnchancen und Verlustrisiken ausgelegt werden sollen. Auch die Anzahl unterschiedlicher Auftraggeber dürfte weiterhin eine Rolle spielen.
Rechtssicherheit und Rentenversicherung
Die isdv begrüßt außerdem ein geplantes digitales Prüfverfahren, mit dem sich die Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit dokumentieren lassen sollen.
Kritisch sieht Pohl dagegen, dass die Wiedereinführung des früheren § 7b SGB IV bislang nicht vorgesehen ist. Dieser könnte Auftraggeber zusätzlich vor rückwirkenden Beitragsforderungen schützen.
Positiv bewertet die isdv, dass eine mögliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige getrennt von der Reform des Statusfeststellungsverfahrens behandelt werden soll. Insbesondere für langjährig Selbstständige mit bestehender privater Altersvorsorge könnten andernfalls finanzielle Doppelbelastungen entstehen.
Statusfeststellungsverfahren: Was gilt bis zur Reform?
Bis neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, bleibt das bisherige Statusfeststellungsverfahren maßgeblich. Pohl empfiehlt Selbstständigen und Auftraggebern deshalb weiterhin, Verträge, Leistungsvereinbarungen und Absprachen sorgfältig zu dokumentieren.
Wann die Reform tatsächlich umgesetzt wird, ist noch offen. Ein Inkrafttreten 2027 oder erst 2028 erscheint nach Pohls Einschätzung möglich.
Im Videointerview mit mothergrid erläutert Marcus Pohl, warum die ISDV das Eckpunktepapier als wichtigen Fortschritt betrachtet und weshalb die tatsächliche Rechtssicherheit von der konkreten gesetzlichen Umsetzung abhängen wird.
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