Allgemeine Geschäftsbedingungen von mothergrid | Markus Wilmsmann Einzelunternehmung, Sattelhofstraße 3, 04179 Leipzig
1. Werbeauftrag
Werbeauftrag ist der Vertrag zwischen mothergrid | Markus Wilmsmann Einzelunternehmung, (nachfolgend „der Anbieter“), und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/oder im Internet zum Zwecke der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung. Für den Werbeauftrag und jeden Folgeauftrag gelten ausschließlich die jeweils aktuell vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste von mothergrid, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
Der Anbieter ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die neuen AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nach Bekanntgabe der Änderung nicht innerhalb von einem Monat in Textform widerspricht. Abweichende AGB des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail aufgeben werden. Der Anbieter haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Anbieters zustande, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Bei telefonischer Beauftragung wird eine schriftliche Auftragsbestätigung nur auf ausdrücklichen Wunsch hin erteilt.
3. Werbemittel
3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner) oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunde genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z.B. Link).
3.2 Werbemittel, aus deren Gestaltung und Inhalt sich nicht unmittelbar eine Wahrnehmung als solches ergibt, werden vom Anbieter ausdrücklich als Werbemittel gekennzeichnet.
3.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Die Schaltung von Sonderformaten und -werbeformen ist nur nach Rücksprache mit und Zustimmung des Anbieters möglich.
4. Ablehnung von Aufträgen
4.1 Der Anbieter ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder werden könnte, deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Fremdanzeigen enthält.
4.2 Der Anbieter wird die Ablehnung nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte unverzüglich erklären. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits online veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des online veröffentlichten Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch unter anderem die Voraussetzungen der Ziffer 4 Absatz 1 erfüllt werden.
5. Kündigung von Aufträgen
Anzeigenaufträge können vom Auftraggeber in Textform gekündigt werden. Online-Werbemittel müssen mit einer Frist von zwei Wochen, vor der erstmaligen Veröffentlichung in Textform storniert werden. Bei Stornierung ab Buchung werden keine Stornierungsgebühren fällig. Bei Stornierung bis zwei Wochen vor dem bestätigten Laufzeitbeginn der Anzeige, fallen für den Auftraggeber 50% des laut Vertrag zu zahlenden Preises an. Ab zwei Wochen vor dem bestätigten Laufzeitbeginn der Anzeige hat der Auftraggeber den laut Vertrag insgesamt zu zahlenden Preis als Stornierungskosten zu entrichten.
Für verspätete Anlieferung von Werbemitteln und sonstigen für den Werbeauftrag erforderlichen Inhalten durch den Auftraggeber, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Buchungszeitraum verlängert sich dadurch nicht.
6. Platzierung von Anzeigen
Anzeigen werden an bestimmten Positionen auf der Website mothergrid.de veröffentlicht, so wie es bei Auftragserteilung schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, ausdrücklich vereinbart wird. Stellenanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik platziert. Sofern keine eindeutige Platzierung vereinbart ist, kann der Anbieter die Platzierung frei bestimmen.
7. Übermittlung der Werbemittel
Die Schlusstermine für die Übermittlung der Online-Werbemittel sind dem jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisblatt der Anzeigenpreisliste des Anbieters oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Werbemittels und der ggf. erforderlichen weiteren Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Online-Werbemittel fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel an angelieferten Werbemitteln nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Werbungtreibende dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen.
8. Zusätzliche Bedingungen für die Veröffentlichung eines Werbemittels im Internet
8.1 Datenlieferung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an. 8.2 Rechteübertragung: Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 8.3 Gewährleistung des Anbieters: Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine möglichst dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch
- die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware oder
- Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
8.2 einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, die keinen unwesentlichen Fehler darstellt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei darauf beruhender ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
9. Redaktionell gestaltete Native Ads
Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Anbieter abzustimmen. Der Anbieter ist berechtigt, Anzeigen deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen, die nicht als solche erkennbar sind. Das Letztentscheidungsrecht obliegt hier dem Anbieter.
10. Haftung für den Inhalt der Anzeige
Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts-, oder anderer Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Anbieter ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Anbieter (z. B. durch gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer Gegendarstellung o. Ä. verpflichtet, hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.
11. Anzeigenbeleg
Der Anbieter liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Form eines Links oder Screenshots. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Anbieters über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
12. Anzeigenrechnungen, Stundung und Zahlungsverzug
12.1 Anzeigenrechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche gestundeten Zahlungen (Rechnungen bzw. Nachberechnungen) zur sofortigen Zahlung fällig. 12.2 Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Anbieter ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt wurden, nicht bestritten oder zumindest entscheidungsreif sind.
13. Anzeigenaufträge aus dem Ausland
Bei Aufträgen aus dem Ausland ist Vorauszahlung erforderlich, bevorzugt über Kreditkarte (Euro- /Mastercard, American Express oder Visacard). Ein ausländischer Auftraggeber muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID- Nr.) oder seinen Unternehmernachweis oder seine Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer zusammen mit dem Werbeauftrag vorlegen. Ist der Werbeauftrag nicht mehrwertsteuerpflichtig, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Anbieter ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.
14. Haftung, höhere Gewalt
Der Anbieter wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Anbieter unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht. Der Anbieter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten gegen den Anbieter verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Handlung, in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Anbieters zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine daraus resultierenden Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber sonstige kausale Regelungen dieser AGB nicht beachtet. Der Auftraggeber haftet dafür, dass übermittelte Dateien frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann der Anbieter löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Anbieter behält sich Ersatzansprüche vor, wenn die Viren Schäden verursachen.
15. Verpflichtungen
Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu halten. Eine etwaige vom Anbieter gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Provision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Anbieter anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Vorlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Anbieter steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
16. Datenschutz
16.1 Im Folgenden informiert der Anbieter über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf den Auftraggeber persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten. Verantwortliche Stelle gemäß § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist der Anbieter.
16.2 Die Daten werden von dem Anbieter erhoben und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen, also gemäß des Auftrags Bestellungen oder Dienstleistungen abzuwickeln. Teilweise erfolgt dies unter Einbeziehung externer Dienstleister. Die Dienstleister wurden von dem Anbieter sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und an Weisungen gebunden. Die Dienstleister werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben, sondern sie nach Vertragserfüllung und dem Abschluss gesetzlicher Speicherfristen löschen, soweit der Auftraggeber nicht in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt hat.
16.3 Die erhobenen Daten werden von dem Anbieter genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben, soweit der Auftraggeber dem nicht widersprochen hat. Dies betrifft sowohl die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Angaben, als auch die Angaben, die der Auftraggeber freiwillig zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber kann der Nutzung der Daten zum Zweck der internen Marktforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
16.4 Die erhobenen Daten werden zudem von dem Anbieter genutzt, um den Auftraggeber per Post oder elektronischer Post, wie z. B. E- Mail, über eigene gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu informieren, soweit der Auftraggeber dem nicht widersprochen hat. Der Auftraggeber kann der Nutzung der Daten zum Zweck der werblichen Ansprache jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Dafür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Falls Sie für die Zukunft keine Direktwerbung mehr auf dieser Grundlage erhalten möchten, können Sie der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Schreiben Sie hierzu einfach an: mothergrid.de, Sattelhofstraße 3, 04179 Leipzig, service@mothergrid.de
16.5 Der Auftraggeber hat das Recht, von dem Anbieter jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dies betrifft auch deren Herkunft, sowie die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergeben werden und den Zweck der Speicherung. Wenn der Auftraggeber eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt hat, kann er diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Des Weiteren möchte der Anbieter darauf hinweisen, dass dem Auftraggeber grundsätzlich ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sofern diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. 16.6 Alle gesetzlichen Rechte, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung bestehen, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, und Widerruf, können per E-Mail an service@mothergrid.de oder schriftlich an die Adresse mothergrid, Sattelhofstraße 3, 04179 Leipzig, ausgeübt werden. Weitergehende Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung befinden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
17. Schlussbestimmungen:
Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Leipzig. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist Leipzig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags/dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden dann die jeweilige unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, welche nach Treu und Glauben dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.