Scheinselbstständigkeit – jetzt schreibt die DRV

Die Debatte um Selbstständigkeit in der Veranstaltungswirtschaft läuft seit Wochen heiß. Nach Kritik an unserer Einordnung und mehreren Gesprächen mit Branchenvertretern haben wir die Deutsche Rentenversicherung Bund selbst um eine Stellungnahme gebeten. Die Antworten liegen jetzt vor – und sie machen vor allem eines deutlich: Das Problem ist kein Missverständnis. Es ist ein struktureller Konflikt, der zentrale Arbeitsrealitäten der Branche betrifft. Die Fragen dahinter sind nicht neu – wir haben sie bereits ausführlich in unserer Einordnung Selbstständig – oder längst nicht mehr? aufgegriffen.

Ein Satz zieht sich dabei durch nahezu alle Antworten der DRV: Entscheidend ist nicht, was vereinbart wird, sondern was tatsächlich passiert. Oder, wie sie es selbst formuliert: „Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung.“ Damit verschiebt sich der Fokus weg von Verträgen, Rechnungen oder Selbstverständnis – hin zur gelebten Praxis. Genau darin liegt die Brisanz. Denn vieles, was sich in der Branche selbstverständlich wie Selbstständigkeit anfühlt, kann rechtlich anders bewertet werden.

Entscheidend ist die Praxis, nicht der Vertrag

Besonders deutlich wird das beim Kriterium der Eingliederung in betriebliche Abläufe. Dabei geht es längst nicht nur um klassische Weisungsgebundenheit. Auch ohne direkte fachliche Anweisungen kann eine Tätigkeit fremdbestimmt sein – nämlich dann, wenn sie im Kern durch die Struktur eines fremden Betriebs geprägt ist. Übersetzt heißt das: Man kann frei arbeiten und sich trotzdem in einem Rahmen bewegen, der eher einer Beschäftigung entspricht.

Gerade in der Veranstaltungswirtschaft sind solche Konstellationen naheliegend: Mehrere Techniker im selben Setup, Stagehands im laufenden Betrieb, spezialisierte Rollen innerhalb klar strukturierter Produktionen – all das funktioniert nur im Zusammenspiel. Genau diese Form der Zusammenarbeit steht seit Jahren im Zentrum der Debatte – etwa auch in Diskussionen wie mothertalk: Ist Selbständigkeit noch legal? Und genau dieses Zusammenspiel ist auch der Punkt, an dem die rechtliche Bewertung kippen kann. Denn was als flexible Projektarbeit organisiert ist, wirkt aus Sicht der DRV oft wie ein eng verzahntes System, in dem individuelle Gestaltungsspielräume begrenzt sind.

Projektarbeit schützt nicht

Das führt zu einer Verschiebung der entscheidenden Frage. Es geht weniger darum, ob jemand formal selbstständig ist, sondern wie viel unternehmerische Freiheit tatsächlich besteht. Oder anders gesagt: Wie eigenständig ist eine Tätigkeit wirklich, wenn sie nur im Rahmen eines vorgegebenen Ablaufs funktionieren kann?

Auch typische Teamkonstellationen geraten dabei in den Blick. Wenn mehrere Personen parallel ähnliche Tätigkeiten ausführen und unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten, kann das ein Hinweis auf eine Eingliederung sein – selbst dann, wenn formal selbstständige Verträge vorliegen. Für viele Produktionen ist genau das der Normalfall, was die Diskrepanz zwischen Praxis und rechtlicher Bewertung zusätzlich verschärft.

Planungssicherheit bleibt begrenzt

Hinzu kommt ein Punkt, der in der Diskussion immer wieder für Frust sorgt: die mangelnde Vorhersehbarkeit von Entscheidungen. Auch in Gesprächen mit Branchenvertretern wird genau diese Unsicherheit immer wieder thematisiert – etwa im Interview mit Marcus Pohl (ISDV) zum Statusfeststellungsverfahren. Die DRV verweist auf Transparenz im Verfahren und die Möglichkeit zur Mitwirkung – räumt aber gleichzeitig ein, dass eine eindeutige Vorhersehbarkeit nicht gegeben ist. Das ist eine wichtige und ehrliche Einordnung, macht aber auch die Grenze des Systems sichtbar. Denn in der Praxis werden Entscheidungen oft im Vorfeld benötigt, etwa für Kalkulationen, Vertragsgestaltungen oder Produktionsplanungen.

Zwar gibt es Instrumente wie das Statusfeststellungsverfahren oder die Prognoseentscheidung vor Projektbeginn, die mehr Klarheit schaffen sollen. Doch auch sie ändern nichts am Grundprinzip: Entscheidend bleibt die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit. Planungssicherheit lässt sich dadurch nur begrenzt herstellen – und genau darin liegt eines der zentralen Spannungsfelder.

Altersvorsorge: Hier wird die DRV politisch

An einer anderen Stelle wird die DRV deutlich weniger zurückhaltend. Bei der Frage der sozialen Absicherung spricht sie sich klar für eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige aus, bevorzugt innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist eine klare Position – und keine neutrale Einordnung. Gleichzeitig zeigt sie, wie unterschiedlich die Perspektiven sind: Während das System auf Absicherung und Verlässlichkeit zielt, ist die Branche in vielen Bereichen auf Flexibilität und projektbasierte Zusammenarbeit angewiesen.

Wenn System und Praxis auseinanderlaufen

Damit wird sichtbar, worum es eigentlich geht. Die Kriterien selbst sind nicht neu, die rechtlichen Grundlagen seit Jahren bekannt. Und trotzdem entsteht immer wieder Unsicherheit – nicht, weil sie falsch angewendet würden, sondern weil sie auf eine Arbeitsrealität treffen, die sich nur bedingt in klare Kategorien einordnen lässt. Das System arbeitet mit Abgrenzungen. Die Praxis kennt oft Übergänge.

Genau daraus entsteht der Konflikt, der die Diskussion aktuell prägt. Und genau deshalb lässt er sich nicht durch einzelne Verfahren oder bessere Kommunikation auflösen.

Was daraus folgt

Was bleibt, ist eine Verschiebung der Perspektive: Selbstständigkeit ist keine Frage der Vereinbarung, sondern der tatsächlichen Ausgestaltung. Eingliederung spielt eine zentrale Rolle – oft stärker, als in der Praxis angenommen wird. Projektarbeit ist kein automatischer Schutz. Und vollständige Planungssicherheit wird es in diesem System kaum geben.

Für die Veranstaltungswirtschaft bedeutet das, dass viele gängige Arbeitsformen in einem rechtlichen Spannungsfeld stattfinden, das nicht einfach verschwindet. Die Antworten der DRV liefern darauf keine einfachen Lösungen – aber sie machen deutlich, warum die Diskussion nicht abreißen wird.

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