Stundenlohn der Lichtdesigner ist desaströs

Zum Live-Interview mit VLLV-Vorstand Timo Graf am Donnerstag, 20. Mai 2021 um 17.00 Uhr (auch nachträglich verfügbar)

Der Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft (VLLV) e.V. hat im Oktober 2020 eine Umfrage zur Vergütung unter Lichtdesignern und Licht- und Medienoperator durchgeführt und ausgewertet.

Die komplette Auswertung der Umfrage liegt nun vor und kann auf der Homepage des Verbands als PDF heruntergeladen werden.

In 16 Fragen und mehreren Themenkomplexen wurde ein Stimmungsbild rund um das Thema Vergütung abgefragt. Fragen zu Bildungsstand, Qualifikation, Arbeitsumfeld und weiteren Bereichen wie z.B. Arbeitszeiten, Betriebskosten oder Altersvorsorge erleichterten die Einordnung der abgegebenen Antworten.

Höhere Vergütung ist möglich, wird aber nicht umgesetzt

Offensichtlich ist es zwar schon jetzt möglich, vergleichsweise höhere Vergütungen mit Erfahrung, Qualifikation und Selbstbewusstsein durchzusetzen. Leider aber hat die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft keine gelebte Tradition, faire und auskömmliche Gehälter zu zahlen – im Gegenteil wird zu oft davon ausgegangen, dass der Idealismus der Lichtschaffenden Anreiz genug ist.

Die im Durchschnitt erzielten Netto-Stundensätze der Selbständigen, Unternehmer, Freiberufler und Künstler liegen signifikant zu niedrig. Sehr deutlich erscheint dies im Bereich Lichtdesign: Hier besteht ein extremes Missverhältnis zwischen Vergütung und Verantwortungsbereich. Der bereinigte Mittelwert (Medianwert) des Stundensatzes liegt hier lediglich bei netto 40€ – andere in Qualifikation und Komplexität vergleichbare Branchen erlösen durchschnittlich das Doppelte.

Unter Einbeziehung von Bildungsstand, Qualifikation und Berufserfahrung ist das Ergebnis der Umfrage teilweise desaströs. Bedingt durch die kalkulatorisch erheblich zu niedrigen durchschnittlichen Sätze in sämtlichen abgefragten Tätigkeitsbereichen ist eine Prognose für die befragten Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator hinsichtlich eines würdigen Lebensstandards im Rentenalter oft schlecht – der Quotient aus Arbeitszeit, Vergütung, Altersvorsorge und Gewinn erscheint bedenklich.

 

VLLV fordert leistungsgerechte und faire Honorare

Um dieses zentrale Ziel durchzusetzen, arbeitet der VLLV e.V. an einem zukunftsorientierten und bedarfsgerechten Vergütungsmodell, bestehend aus zwei Komponenten:

  • Komponente 1: Berechnung der individuellen BASISKOSTEN (nach eigenem Kostenschlüssel)
  • Komponente 2: Berücksichtigung von erhöhenden LEISTUNGSFAKTOREN (Qualifikation, Berufserfahrung, Tätigkeit, Leistungsphasen)

Dieses 2-komponentige Vergütungsmodell soll den Lichtdesignern und Licht- und Medienoperator helfen, leistungsgerechte und faire Honorare zu erzielen, mit denen ein vernünftiges und sicheres Erwerbseinkommen realisierbar ist.

Vergütungen, Stunden- oder Tagessätze sind ein strukturelles Kernproblem der Veranstaltungswirtschaft, welches gemeinsam gelöst werden muss. Deshalb befinden wir uns bei diesem Thema in engem Austausch und in Diskussion mit anderen Verbänden und Initiativen.

Methodik

Die VLLV Umfrage „Vergütung” ist eine Trendumfrage, durchgeführt vom VLLV e.V. Der Verband befragte selbständige Einzelunternehmer, Unternehmensgeschäftsführer sowie Angestellte mit dem Schwerpunkt Lichtdesign, Lichtoperating oder Medienoperating oder eng verwandter Tätigkeitsbereiche in der Veranstaltungswirtschaft.
Die anonyme Onlinebefragung erfolgte ab dem 08.10. 2020 intern im VLLV e.V. und ab dem 14.10.2020 auch extern. Alle Teilnehmer waren zum Zeitpunkt der Umfrage über 18 Jahre alt. Der überwiegende Teil der Teilnehmer ist bereits 10 bis 30 Jahre in der Veranstaltungswirtschaft tätig.

Über den VLLV e.V

Der VLLV – der Verband der Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft steht für die Vertretung der Interessen aller Lichtdesigner und Licht- und Medienoperator in der Veranstaltungswirtschaft. Im transparenten Austausch mit den Auftraggebern arbeite der VLLV an der öffentlichen Wahrnehmung der Tätigkeit als professionelles Berufsbild und an der Definition von Standards für die Beauftragung und Vergütung sowie an Möglichkeiten zur Fortbildung und Zertifizierung.

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