Neue Altersvorsorge-Pläne und ihre Bedeutung für die Eventbranche
Die Diskussion um Selbstständigkeit in der Veranstaltungswirtschaft bekommt eine neue politische Dimension. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben ein Konzept zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Im Kern geht es darum, die bisher wenig erfolgreiche Riester-Rente grundlegend umzubauen: weg von starren Produkten und komplizierten Förderlogiken, hin zu flexibleren Modellen mit breiterer Förderung und neuen Anlageformen.
Geplant ist unter anderem, den Zugang zu geförderter Vorsorge zu vereinfachen und stärker auf kapitalmarktbasierte Lösungen zu setzen. Gleichzeitig sollen die Modelle ausdrücklich auch für Selbstständige geöffnet werden, die bislang oft nur eingeschränkt von staatlicher Förderung profitieren konnten.
Nach Angaben der ISDV umfasst die Einigung im parlamentarischen Verfahren unter anderem die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der Förderberechtigten, die Einführung eines staatlich organisierten Standarddepots mit gedeckelten Kosten sowie eine deutlich angehobene Grundzulage. Hinzu kommen verbesserte Kinderzuschläge, die bereits bei vergleichsweise niedrigen Sparbeiträgen greifen sollen.
Im Zentrum steht dabei keine Verpflichtung, sondern ein klarer politischer Impuls: Private Vorsorge soll attraktiver werden – und für Selbstständige eine realistischere Option darstellen.
Welche Form von Selbstständigkeit ist gewollt?
In der Veranstaltungswirtschaft spielt Selbstständigkeit traditionell eine große Rolle. Gleichzeitig steht sie seit Jahren verstärkt im Fokus rechtlicher und politischer Diskussionen. Auslöser sind unter anderem rechtliche Unsicherheiten bei der Beauftragung, Statusfeststellungsverfahren und unterschiedliche Auslegungen dessen, was als selbstständig gilt. Diese Faktoren haben bereits dazu geführt, dass sich Arbeitsmodelle in Teilen der Branche spürbar verändern.
Die Reform greift diese Probleme nicht unmittelbar auf. Sie macht aber sichtbar, wohin die Reise geht. Selbstständigkeit wird politisch nicht infrage gestellt – aber sie wird stärker an das Thema Absicherung gekoppelt. Damit verschiebt sich auch die Debatte: Es geht nicht mehr nur um die rechtliche Einordnung einzelner Tätigkeiten, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Form von Selbstständigkeit in dieser Branche künftig gewollt ist.
Genau an diesem Punkt gehen die Einschätzungen auseinander. Während Interessenvertretungen wie die ISDV weiterhin Spielräume für selbstständige Tätigkeiten sehen und gleichzeitig stärker auf Eigenverantwortung bei der Absicherung verweisen, argumentieren viele Unternehmen aus einer anderen Perspektive: Sie sehen vor allem die rechtlichen Risiken und setzen zunehmend auf angestellte oder überlassene Strukturen.
Link: Wie unterschiedlich diese Positionen ausfallen und wo die Konfliktlinien verlaufen, habe ich hier ausführlich aufgearbeitet.
Die Reform selbst wird die Situation in der Veranstaltungswirtschaft kurzfristig nicht verändern. Sie ist aber ein weiterer Baustein in einer Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet. Selbstständigkeit bleibt möglich – aber sie bewegt sich in einem enger definierten Rahmen. Wie dieser Rahmen konkret ausgestaltet wird, ist offen. Dass er enger wird, ist dagegen kaum noch strittig.






