Endlich ein Zwischenfall! Hersteller und Anwender können ab sofort Verantwortung übernehmen

Nachdem bei der Anwendung von LED-Scheinwerfern jahrelang alles gut gegangen ist, obwohl diverse Regelungen, Vorschriften und teilweise auch der gesunde Menschenverstand wie selbstverständlich außer acht gelassen wurden, ist es jetzt endlich zu einem Zwischenfall gekommen. Die Branche atmet auf: Nun kann gehandelt werden.

Nachdem eine Mitarbeiterin eines Vertriebsunternehmens für Beleuchtungstechnik Verbrennungen auf beiden Netzhäuten durch einen handelsüblichen Scheinwerfer erlitten hat, können die Hersteller und auch die Anwender jetzt endlich Maßnahmen ergreifen, um solche Unfälle in Zukunft zu verhindern.

„Ich verstehe ja auch nicht, warum das so lange gedauert hat“, so ein Hersteller gegenüber mothergrid. „Natürlich gab es Warnungen bezüglich der Risikokklassen und Sicherheitsabständen in den Betriebsanleitungen und teilweise sogar auf den Geräten selbst. Aber die werden ja bekanntermaßen weitgehend ignoriert oder belächelt. Wir dachten, wir sind auf der sicheren Seite. Und trotzdem ist bisher immer alles gut gegangen. Was sollten wir machen?“

Auch ein anderer Hersteller zeigte sich erleichtert: „Uns waren ja leider sozusagen die Hände gebunden, weil es keinen konkreten Anlass gab, die Gefahren wirklich ernst zu nehmen. Obwohl uns natürlich völlig klar war, das beispielsweise bei vielen Geräten ein Sicherheitsabstand von 15 Metern oder auch mehr einzuhalten ist. Und wir haben das auch deutlich in unseren Anleitungen und auf den Geräten kommuniziert. Auch die Lampen wurden von Jahr zu Jahr heller, wir haben uns wirklich angestrengt. Aber jetzt hat das Warten ja ein Ende und wir können uns ernsthaft Gedanken machen.“

Das nährt einen schrecklichen Verdacht: Haben die Anwender:innen versagt, weil sie die Gefahren dann doch zu ernst genommen haben und sich stets an alle Vorschriften hielten? Können sie Vorschriften geradezu im Schlaf herunterbeten? Hat es deswegen solange gedauert, bis ernsthaft jemand zu Schaden kam? Für Statements war bis Redaktionsschluss leider niemand erreichbar. Meist waren sie mit Arbeit beschäftigt, etwa der Jubiläumsfeier des französischen Radiosenders Radio Trafic FM (RTFM). Oder es ging um Vorbereitungen für die anstehende Tour der Band Poster Children, die 1997 das legendäre Album RTFM veröffentlichte.

Auch der Gesetzgeber ist erleichtert, dass nun endlich Bewegung in die Sache kommen könnte: „Es gibt ja schon lange die EU-Richtline 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung. Und sogar einen unverbindlichen Leitfaden dazu. Da ist dieser Unfall eine schöne Würdigung unserer Arbeit. Er zeigt, dass wir das nicht einfach auf Verdacht verfasst haben, sondern die Gefahren die ganze Zeit durchaus real waren.“

Wann und wie genau Maßnahmen getroffen werden, um solche Unfälle in Zukunft zu verhindern, ist derzeit noch unscharf.