Bundesnetzagentur: Orientierungspunkte zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen

Präsident Homann kündigt: „Nächsten Schritt zu künftiger Frequenznutzung“ an. SOS-Sprecher Jochen Zenthöfer begrüßt das.

Die Bundesnetzagentur hat heute Orientierungspunkte zur künftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Konsultation ist mit einer ersten Abfrage des künftigen Bedarfs des Mobilfunks an Frequenzen verbunden. Hintergrund ist das Auslaufen von Frequenznutzungsrechten bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz zum Ende des Jahres 2025.

„Bei der Digitalisierung muss Tempo vorgelegt werden. Der Breitbandausbau muss Fahrt aufnehmen und Funklöcher müssen geschlossen werden. Gerade die Frequenzen unterhalb 1 GHz tragen derzeit wesentlich zur mobilen Breitbandversorgung in der Fläche bei. Hierzu gehen wir nun den nächsten Schritt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen Die Orientierungspunkte skizzieren den Sachverhalt für eine spätere Bereitstellung der Frequenzen. Zudem adressieren sie klärungsbedürftige Aspekte und Erwägungen zu Laufzeiten der Frequenznutzungsrechte, zur wettbewerblichen Unabhängigkeit des vierten Netzbetreibers, zu wettbewerbsbezogenen Auflagen und Versorgungsauflagen sowie zur Förderung von Kooperationen.

Mit der ersten Bedarfsabfrage sollen Indizien für eine mögliche Frequenzknappheit untersucht werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt für das spätere Vergabeverfahren. Auf Grundlage der zu erwartenden Stellungnahmen der Marktteilnehmer sollen die weiteren Schritte für ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Bereitstellung der Frequenzen ermittelt werden.

Hintergrund zum Verfahren

Die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz sind bis Ende 2025 befristet. Nun soll der beste Weg für eine Bereitstellung der Frequenzen für eine Nutzung ab 2026 geebnet werden. Um allen Marktbeteiligten frühzeitig Investitions- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden, hat die

Bundesnetzagentur bereits im Sommer 2021 die öffentliche Anhörung zu den „Grundsätze[n] und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz“ gestartet. Die eingereichten Stellungnahmen sind in die heute veröffentlichten Orientierungspunkte eingeflossen.

Im Sommer 2020 hatte die Bundesnetzagentur die Diskussion mit der Veröffentlichung des „Frequenzkompasses“ eröffnet. Bis zum 21. März 2022 können die Orientierungspunkte kommentiert und prognostizierte Bedarfe durch die Unternehmen bekundet werden. Informationen zum mobilen Breitband können abgerufen werden unter: www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband

Die Initiative „SOS – Save Our Spectrum” begrüßt die neue Allgemeinzuteilung für drahtlose Produktionsmittel wie Funkmikrofone.

Dank gilt der Bundesnetzagentur und ihren Mitarbeitern! Die Verfügung gilt für den Bereich zwischen 1350 und 1400 MHz. Allerdings gilt die Zuteilung nur für die Nutzung innerhalb von Gebäuden (indoor).

Dazu erklärte SOS – Sprecher Jochen Zenthöfer:

„Die Allgemeinzuteilung ist eine wichtige Erleichterung für Künstlerinnen und Musiker, sowie die Veranstaltungsbranche. Allerdings darf die Entscheidung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die allermeisten Nutzungen im Bereich zwischen 470 und 694 MHz stattfinden. Für diesen Bereich im sogenannten TV-UHF-Spektrum (sogenannte Kulturfrequenzen) gibt es ausreichend Equipment, zudem ist er europaweit harmonisiert. Die Kulturfrequenzen sind zudem auch Outdoor nutzbar, was bei Events, Freilufttheatern, Sportveranstaltungen im Freien, usw. unbedingt notwendig ist.

Aus diesem Grund muss der Bereich zwischen 470 und 694 MHz langfristig für Kultur und Medien geschützt werden, wie es auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorsieht. Einer co-primäre Zuweisung an den Mobilfunk darf Deutschland bei der Weltfunkkonferenz 2023 nicht zustimmen, das muss politisch ausgeschlossen werden.“

Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2032 befristet.

Quelle: Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 26.1.2022

https://www.bnetza-amtsblatt.de/2022/