Die automatische Auslösung von Löschanlagen auf Großbühnen soll künftig nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben werden.
Die Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht (PG MVStättVO) hat beschlossen, die entsprechende Vorgabe aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) zu streichen und durch manuelle Auslösesysteme zu ersetzen.
Mit dieser Entscheidung wird eine langjährig geführte fachliche Diskussion abgeschlossen. In intensiven Beratungen wurden praktische Erfahrungen aus Theatern und Versammlungsstätten ausgewertet und technische wie betriebliche Aspekte neu bewertet.
Fachliche Initiative aus der Praxis
Die Anpassung geht maßgeblich auf eine Initiative aus der Theater- und Veranstaltungstechnik zurück. Insbesondere die Expertengruppe der DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft) hatte über mehrere Jahre hinweg auf die Problematik automatischer Auslösesysteme auf Großbühnen hingewiesen.
In zahlreichen Fachgesprächen, Stellungnahmen und Beiträgen wurden reale Schadensfälle dokumentiert, bei denen Löschanlagen ohne Brandereignis ausgelöst wurden. Die daraus resultierenden Wasserschäden führten teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen des Spielbetriebs.
Vertreter der DTHG, darunter Hans Dohmen und Erhard Arnhold, brachten ihre Expertise kontinuierlich in den Dialog mit Behörden, Politik und Fachgremien ein. Ziel war eine praxisnahe und verhältnismäßige Regelung im Sinne der Sicherheit und der betrieblichen Realität von Theatern.
Dokumentierte Schadensfälle als Entscheidungsgrundlage
Mehrere Theater hatten in den vergangenen Jahren Vorfälle öffentlich gemacht und dokumentiert. Dabei kam es in Einzelfällen zur Freisetzung großer Wassermengen – teils 15.000 bis 80.000 Liter – ohne dass ein Brand vorlag. Die Schäden betrafen Bühnentechnik, Ausstattung und Gebäudestrukturen und führten zu Betriebsunterbrechungen.
Die Auswertung dieser Fälle floss in die Beratungen der Fachkommission ein. Auch politische Entscheidungsträger begleiteten den Prozess aufmerksam.
Mehr Planungssicherheit für Theater und Veranstaltungsstätten
Mit der vorgesehenen Streichung der automatischen Auslösung aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung entsteht für Betreiber von Großbühnen künftig mehr Planungssicherheit. Manuelle Auslösesysteme sollen weiterhin einen wirksamen Brandschutz gewährleisten, gleichzeitig jedoch ungewollte Auslösungen und daraus resultierende Folgeschäden vermeiden.
Die Entscheidung wird in der Branche als wichtiger Schritt hin zu einer differenzierten und praxisorientierten Regulierung im Bereich Brandschutz auf Großbühnen gewertet.
Die beteiligten Fachverbände kündigen an, den Dialog zu sicherheitstechnischen Anforderungen in Versammlungsstätten weiterhin aktiv zu begleiten.
Das Statement der DTHG dazu könnt ihr hier nachlesen







