ARRI lässt Schutzrechte auf klassische Lichteffektfunktionalitäten prüfen

Mehrere Hersteller verschiedener Beleuchtungsprodukte sind mit dem Vorwurf der Verletzung von erteilten US-Patenten auf klassische Lichteffektfunktionalitäten konfrontiert, heißt es in einer Pressemitteilung von ARRI. Das Unternehmen hat ein IPR-Verfahren eingeleitet. Dazu folgendes Statement von Ivo Ivanovski, General Manager Business Unit Lighting ARRI:

ARRIs ureigenes Anliegen ist es, Kreative weltweit bei der Realisierung ihrer Ideen mit professionellen Kamerasystemen, Lichtequipment und ganzheitlichen Lösungen zu unterstützen.
Um unsere Produkte, deren Features oder Software zu entwickeln, hören wir unseren Kunden zu, verfolgen Trends, erarbeiten eigene Innovationen oder greifen bestehende, bereits am Markt und in Workflows etablierte Konzepte auf, um sie nach unserem Verständnis zu verbessern, zu komplettieren oder neu zu definieren. Dabei respektieren wir geistiges Eigentum und schätzen die Arbeit vieler Ingenieure weltweit.
Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der unterschiedlichen Erteilungspraktiken der internationalen Patentämter Schutzrechte auf technische Lösungen erteilt werden, die nicht neu sind, sondern bestehenden Stand der Technik beanspruchen. Diese Schutzrechte werden dann häufig genutzt, um die Verwendung der eigentlich bekannten technischen Lösung in Alleinstellung zu reklamieren oder finanzielle Forderungen zu stellen.

Aktuell sehen sich mehrere Hersteller verschiedener Beleuchtungsprodukte, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich am Markt etabliert sind und über klassische Lichteffektfunktionalitäten verfügen, einer behaupteten Verletzung von erteilten US-Patenten ausgesetzt, die auf derartige, seit Jahrzehnten bekannte Funktionalitäten Schutz beanspruchen.

„Patente zu Unrecht erteilt“

Unserer Einschätzung nach wurden diese Patente zu Unrecht erteilt, da die beanspruchten technischen Lösungen nicht neu sind, sondern zum Zeitpunkt der Beantragung bereits bekannt und weit verbreitet im Einsatz waren. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dass diese Patente nicht rechtsbeständig sind. Um unseren Kunden auch weiterhin die gewohnten Funktionalitäten bieten zu können, sehen wir uns veranlasst, gegen die bereits erteilten US-Patente nun sogenannte IPR (Inter Partes Review)-Verfahren einzuleiten, um die Rechtsbeständigkeit durch das US-Patentamt prüfen zu lassen.
Gegen Schutzrechte, die für sich selbst keine Innovation schützen, aber vorhandene technische Möglichkeiten limitieren, müssen wir uns – auch zum Schutz unserer Kunden und der gesamten Industrie – zur Wehr setzen.
Als weltweit tätiges Filmtechnikunternehmen mit mehr als 100-jähriger Geschichte legt ARRI seit Anbeginn großen Wert auf den Austausch mit Kreativen und fühlt sich der Industrie verpflichtet, Innovationen im fairen Wettbewerb zur Verfügung zu stellen.“

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