Mindestbeitrag für Selbständige in der Krankenversicherung sinkt

Oft ist sie versprochen worden, die Entlastung der freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbständigen – nun kommt sie. Der Bundestag beschloss vor wenigen Tagen eine signifikante Senkung des fiktiven Mindesteinkommens.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige mit geringem Einkommen zahlen bislang unver­hält­nismäßig hohe Krankenkassenbeiträge. Als Bemessungsgrundlage setzen die Krankenkassen bisher ein fiktives Monats­einkommen von 2.284 Euro an. Zahlen, die von vielen Selbständigen nicht erreicht werden. Trotzdem fallen so für Kranken- und Pflegeversicherung mehr als 400 € pro Monat an. Wer kein Existenzgründer ist oder einen Härtefall geltend machen kann, musste bisher mit diesen Beiträgen leben.

 

Am 18. Oktober beschloss der Bundestag nun mit Wirkung zum 1.1.2019 eine Halbierung des fiktiven Mindesteinkommens auf 1.142 €. Der Krankenkassenbeitrag für Einkommen bis zu dieser Grenze reduziert sich damit auf rund 200 €. Danach steigt er wie gehabt mit dem Einkommen. Außerdem können Selbständige ihre Mitgliedsbeiträge zukünftig bis zu zwölf Monate nachträglich korrigieren, sollte sich der Umsatz nicht wie prognostiziert entwickelt haben. Die bisherige Härtefallregelung entfällt.

Die Reform entlastet auch Angestellte, indem die Krankenversicherungskosten fortan wieder paritätisch von Beschäftigem und Arbeitgeber gezahlt werden sollen.