Kulturfrequenzen: Bundesregierung hält Angaben zu neuen Primärnutzern zurück

Die künftige Nutzung des TV-UHF-Bands und damit der sogenannten Kulturfrequenzen sorgt weiterhin für Diskussionen in der Veranstaltungs- und Medienbranche.

Eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Rebecca Lenhard an die Bundesregierung wirft dabei erneut die Frage auf, welche neuen primären Frequenznutzungen im Bereich von 470 bis 694 MHz vorgesehen sind und wie diese mit den bisherigen Nutzern koordiniert werden sollen.

Lenhard hatte die Bundesregierung konkret nach den in der Allgemeinzuteilung für Funkmikrofone genannten „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ gefragt. Hintergrund ist die im April 2026 veröffentlichte Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für Funkmikrofone, in der entsprechende primäre Nutzungen im TV-UHF-Band erwähnt werden. Gefragt wurde unter anderem, um welche Nutzer es sich handelt und wie die Koordination mit Rundfunk, Kultur beziehungsweise PMSE, Wetterdienst und Radioastronomie erfolgen soll.

Die Antwort der Bundesregierung fällt hinsichtlich der konkreten Nutzer zurückhaltend aus. Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Jarzombek verweist darauf, dass sich die zulässigen Funkdienste aus Frequenzverordnung und Frequenzplan der Bundesnetzagentur ergeben. Die konkrete Frequenznutzung werde durch die Bundesnetzagentur auf Grundlage von § 91 TKG festgelegt und koordiniert.

Eine öffentliche Benennung anderer Frequenznutzer sei grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei sensiblen Bereichen sei eine Auskunft in öffentlich einsehbaren Medien nicht möglich. Nach Angaben der Bundesregierung können entsprechende Informationen bei Bedarf über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages bereitgestellt werden.

Veranstaltungsbranche fordert Transparenz bei Frequenzkoordination

Für die Veranstaltungsbranche ist die Frage relevant, weil drahtlose Produktionsmittel wie Funkmikrofone, In-Ear-Monitoring und Audio-Links auf verlässlich nutzbares Spektrum angewiesen sind. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz, der neben PMSE-Anwendungen auch für den terrestrischen Rundfunk genutzt wird.

Die Initiative SOS – Save Our Spectrum kritisiert, dass die betroffenen Anwender nicht erfahren, welche anderen primären Nutzer künftig in dem Frequenzbereich aktiv sein könnten. Aus Sicht der Initiative erschwert dies die praktische Frequenzkoordination bei Veranstaltungen und Produktionen. Gleichzeitig könne die fehlende Information Spekulationen über die künftige Nutzung des Spektrums begünstigen.

Dabei geht es nicht nur um die grundsätzliche Verfügbarkeit einzelner Frequenzen. Für professionelle Produktionen ist entscheidend, welche Nutzer an einem Veranstaltungsort tatsächlich aktiv sind und unter welchen technischen und räumlichen Bedingungen eine Koordination möglich ist. RF-Manager müssen Funkstrecken für Festivals, Konzerte, Theaterproduktionen und andere Veranstaltungen entsprechend planen und auf mögliche Störquellen reagieren.

470 bis 694 MHz bleiben für PMSE relevant

Das TV-UHF-Band zwischen 470 und 694 MHz ist für die Kultur- und Veranstaltungsbranche seit Jahren von Bedeutung. Funkmikrofone, In-Ear-Systeme und weitere drahtlose Produktionsmittel nutzen diesen Bereich gemeinsam mit anderen Funkdiensten. Nach Angaben von SOS wurden seit 2010 bereits rund 40 Prozent des ursprünglichen Rundfunk-UHF-Spektrums anderen Anwendungen, insbesondere dem Mobilfunk, zugeführt.

Zusätzliche Nutzer im verbleibenden Spektrum erhöhen damit die Anforderungen an Planung und Koordination. Der Verband APWPT hatte bereits im Oktober 2025 vor Änderungen der bestehenden Nutzung im Bereich 470 bis 510 MHz gewarnt und auf die Bedeutung dieses Bereichs für drahtlose Produktionsmittel und den Rundfunk hingewiesen.

Die aktuelle parlamentarische Anfrage bringt deshalb eine zentrale Frage der kommenden Frequenzplanung erneut auf die Tagesordnung: Welche Nutzer erhalten im TV-UHF-Band künftig primären Status und wie wird deren Nutzung mit den bestehenden Anwendungen der Kultur- und Medienbranche koordiniert?

Eine öffentliche Antwort auf diese konkrete Frage liegt bislang nicht vor. Die Bundesregierung verweist für entsprechende Informationen auf die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.

Mehr zum Thema erfahrt ihr unter: sos-save-our-spectrum.org

(Quelle: Newsletter)

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