isdv begrüßt MIT-Beschluss zur Öffnung der privaten Altersvorsorge für Selbständige

Die Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleister*innen in der Veranstaltungswirtschaft (isdv) sieht in dem aktuellen Beschluss des Bundesvorstands der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) ein wichtiges Signal für mehr Fairness in der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge (pAV).

Die MIT fordert in ihrem Beschluss vom 13. März 2026 ausdrücklich, die staatlich geförderte private Altersvorsorge auch für Selbständige zu öffnen und damit eine „nicht begründbare Ungleichbehandlung“ zu beenden. [mit-bund.de]

Bereits zuvor hatte die isdv gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) in einer eigenen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der aktuelle Gesetzentwurf Selbständige erneut ausschließt und dringend überarbeitet werden muss. Die vollständige Stellungnahme der isdv ist hier abrufbar: https://www.isdv.net/wp-content/uploads/isdv_Stellungnahme_GE_pAV.pdf

isdv begrüßt klares Signal aus der MIT

Der Beschluss der MIT bestätigt unsere Position vollumfänglich“, erklärt Marcus Pohl, Vorsitzender der isdv. „Die Bundesregierung muss jetzt handeln und den Gesetzentwurf so anpassen, dass Selbständige endlich gleichberechtigt Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten. Die Unterstützung der MIT erhöht den politischen Druck erheblich.“

Die MIT betont in ihrem Beschluss, dass Selbständige einen wesentlichen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung leisten und daher zwingend in eine Reform der pAV einbezogen werden müssen. Den vollständigen Beschluss findet ihr hier: www.mit-bund.de

Mehr zum Verband erfahrt ihr unter: www.isdv.net

(Quelle: Pressemitteilung)

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